Stellungnahmen zur Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan


Bis zum 5.August 2022 können Stellungnahmen zur Offenlage des Flächennutzungsplanverfahren in Dossenheim per Email an nachbarschaftsverband@mannheim.de oder postalisch an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, geschickt werden.

Bitte fügen Sie ihrer individuellen Stellungnahme folgenden Passus bei: „... dass der Augustenbühl als Wohnbaureserve aus dem Flächennutzungsplan für Dossenheim herausgenommen wird.“

Wichtig ist: Schicken Sie die Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband und auch an die gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, da sie in ihren Entscheidungen frei und nicht an die Empfehlungen von Nachbarschaftsverband, Behörden und Verbände gebunden sind.

 

Nachfolgend finden Sie die offiziellen Kontaktadressen der fünf Fraktionen:

Bündnis 90/Die Grünen:

Dr. Hergen Schultze - gemeinderat.schultze@alteshaus.de

CDU:

Matthias Harbarth - matthias.harbarth@cdu-dossenheim.de

FDP:

Manuela Holzapfel - hz@friehoff.de

Freie Wähler:

Jule Gramlich - jule.gramlich@gmail.com

SPD:

Steffen Schmitt - steffenschmitt@email.de

 

Aus gegebenem Anlass bitten wir dringend darum, die Stellungnahmen in einem sachlichen und höflichen Ton zu verfassen. Es ist in unserem Sinn, die Debatte in gegenseitigem Respekt zu führen. Das schließt insbesondere auch beleidigende Unterstellungen gegenüber Gemeinderätinnen und -räten aus.

 

Argumente zum Themenkomplex: Artenschutz

  • Der Augustenbühl wurde mehrfach von Martin Müller, Leiter der Planungsgruppe des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim, als die hochwertigste aller 90 (!) untersuchten Flächen in 18 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises bezeichnet. Der Augustenbühl ist im Übergang zum Landschaftsschutz-, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet ein besonders hochwertiges Habitat für Vögel, Reptilien, Fledermäuse und Insekten. Darunter sind besonders geschützte und gefährdete Arten wie der Grauspecht (Kategorie 2), Gartenrotschanz (Vorwarnliste), Zaun- (Vorwarnliste) und Mauereidechse (Kategorie 2, FFH- Anhang IV), Körnerbock (Kategorie 1), Hirschkäfer (Kategorie 3, FFH-Anhang II), Gottesanbeterin (Kategorie 3).
  • Der reich strukturierte Augustenbühl ist u.a. mit seinem Insektenvorkommen Nahrungsraum für das Vogelschutzgebiet, für das ein Verschlechterungsverbot besteht. Das bedeutet: Es gilt den günstigen Erhaltungszustand für Lebensräume und Arten herzustellen.
  • Eine Teil-, Rand- oder gar Komplettbebauung im Augustenbühl würde ein erhebliches Maß zusätzlicher Lichtverschmutzung mit sich bringen, von der insbesondere das Vogelschutz- und FFH-Gebiet betroffen wären. Aktuelle Forschungsergebnisse machen Lichtverschmutzung zunehmend für den dramatischen Rückgang von nacht- und dämmerungsaktiven Lebewesen und das Insektensterben verantwortlich. Der Verlust der Biodiversität hat demnach viel damit zu tun, wieviel künstliches Licht wir unserer Umwelt zumuten. Pflanzen suggerieren durch zu viel Licht „Sommer“. Sie treiben früher aus und werfen ihr Laub später ab, was Frostschäden verursacht. Blattflächen an Bäumen und Sträuchern vergrößern sich, sie werden weniger dürreresistent. Tiere leiden besonders: Nachtaktive Insekten werden von künstlichem Licht angezogen und verenden dort schnell. So gehen sie Singvögeln und andere Arten als Nahrungsquelle verloren. Zugvögel finden nach ihrer Ankunft nicht mehr die Insekten vor, die in ihre Nahrungskette passen. Die Vorkommen verschiedener Insekten verrutschen zeitlich. Die extrem lichtscheuen Fledermäuse meiden beleuchtete Orte. Je mehr Kunstlicht überall, desto weniger Jagdgebiete und Quartiere finden sie. Mit dem Verschlechterungsverbot, das für das Vogelschutzgebiet gilt, lässt sich dies nicht vereinbaren.
  • Bei der Erfassung der Vögel für das Umweltgutachten wurden mit dem Beginn des Erfassungszeitraums im Mai die methodischen Standards des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) nicht eingehalten, was insbesondere Auswirkungen auf die Qualität des Arteninventars hat. Zudem wurden leicht zugängliche und bereits hinterlegte Artennachweise zu Reptilien, Amphibien, Fledermäuse und Insekten nicht berücksichtigt.

 

Argumente zum Themenkomplex: Bodenschutz

  • Im Umweltgutachten wird dem Bodenschutz „aufgrund der insgesamt hohen Bodenfunktionen“ im Bereich der Prüffläche Augustenbühl „eine hohe Bedeutung“ beigemessen. Darin heißt es: „Durch eine potentielle Bebauung würden hochwertige Böden versiegelt, verdichtet und umgelagert werden. Die Bodenfunktionen würden in diesen Bereichen weitgehend verloren gehen.“

Argumente zum Themenkomplex: Klimaschutz

  • Der Augustenbühl ist mit ca. 11 ha ein großes zusammenhängendes Kaltluftentstehungsgebiet, das vor dem Hintergrund der voranschreitenden Klimakrise zwingend erhalten werden muss. Im Steckbrief des Nachbarschaftsverbands vom Augustenbühls heißt es bei „Umweltbezogene Kriterien“: „Bestand: Kaltluftentstehungsgebiet mit mäßig bis guten Abflussbedingungen; Freifläche mit hoher klimatisch-lufthygienischer Ausgleichfunktion. Konflikt:  Verlust von Kaltluftentstehungsgebiet und von Freifläche mit hoher Ausgleichsfunktion.“ Ein Wegfall wäre nicht auszugleichen und hätte erhebliche Folgen für das Klima im ganzen Ort. Daher ist eine abschließende Bewertung mit „Gelb“, d.h. mittlerem Konfliktpotenzial, nicht nachzuvollziehen. Die einzig logische Konsequenz kann hier nur eine Bewertung mit „Rot“, d.h. hohem Konfliktpotenzial, sein. Zum Thema Klimaschutz berichtete die RNZ am 22. Mai 2022 unter dem Titel „Wohin fliehen bei Hitze? Stadtkarte für kühle Orte wird erstellt“ von Maßnahmen der Stadt Mannheim im Rahmen ihres Konzepts „Anpassung an den Klimawandel“ (www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/kuehle-orte-mannheim). Ein Hitzeaktionsplan ist in Bearbeitung und soll im Internet veröffentlicht werden, aus dem zu entnehmen ist, „wo Bürgerinnen und Bürger an besonders heißen Tagen Abkühlung im öffentlichen Raum finden können.“ In Dossenheim wäre das Augustenbühl ebenso ein Ort, der auf keinen Fall überbaut werden soll.

 

Abschließende Beurteilung der Schutzgüter im Umweltgutachten

  • Bei der abschließenden Beurteilung der verschiedenen Schutzgüter, Boden, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Artenschutz und Mensch, hat das Umweltgutachten folgende Bewertung abgegeben: „Unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ist das Gebiet großenteils als ungeeignet und hochempfindlich gegenüber Bebauung anzusehen.“ 

Abschließende Empfehlung im Umweltgutachten

  • „Es wird trotz möglicher Minimierung des Eingriffs aus ökologischer Sicht empfohlen, das Gebiet möglichst umfassend aus der Planung zu nehmen und in seiner jetzigen Form zu erhalten.“

Argumente zu den Themenkomplexen: Wohnbau und bezahlbarer Wohnraum

  • Die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale im DSK-Konzept verzeichnet mit Bauflächen (Baulücken, Nachverdichtung etc.), 66 bislang ungenutzte Flächen mit einer Gesamtgröße von 3,8 ha! Dies ist ein enormes Potenzial für das es kreative, moderne Lösungen bedarf.
  • Die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale im DSK-Konzept erhebt ausschließlich Bauflächen (Baulücken, Nachverdichtung etc.), keinerlei Leerstände. Letztere werden offenbar nicht als Potenzial betrachtet, was einen erheblichen Mangel darstellt. Zumal durch eine einfache Datenverschneidung von Daten des Einwohnermeldeamtes mit Daten des Liegenschaftskatasters zu Wohngebäuden zeigen sich grob die leerstehenden Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) im Bestand (niemand im Gebäude gemeldet). Die gleiche Datenverschneidung mit der Angabe „jüngster Bewohner über 70 Jahre“ zeigt sofort das Leerstandspotenzial der nächsten 10 bis 20 Jahre bei den EZFH. Dieses ist enorm.
  • Die Bevölkerungszahl Dossenheims ist zwischen 1970 und 2020 um 46% gewachsen (https://dossenheim.de/wp-content/uploads/2020/09/226012_Broschuere_SK2020.pdf). Dies hat zur Folge, dass bereits jetzt die Grenzen der Infrastruktur bei Kindergärten, Schulen, Seniorenunterkünften etc. erreicht sind. Ein weiteres Wachstum bedürfe daher auch hier zusätzlicher Angebote. In Heidelberg war die Bevölkerungszunahme in diesem Zeitraum mit plus 22% (Statistisches Landesamt Baden - Württemberg) deutlich geringer trotz der Entstehung eines neuen Stadtteils, der Bahnstadt. Da es sich um ehemaliges Gelände der Bundesbahn handelt, findet kein Flächenfraß statt. In Mannheim ergab sich mit minus 3,4% (https://www.marchivum.de/de/stadtgeschichte/mannheim-wissen/bevoelkerungszahlen) im gleichen Zeitraum sogar eine Abnahme. 
  • Zudem entsteht in Heidelberg gerade auf der Konversionsfläche des Patrick-Henry-Village ein neues Stadtviertel für 10.000 Menschen. 50% der geplanten Wohnungen sollen Mietwohnungen sein und alle Preissegmente einbezogen werden. Das sollte die Regionalplanung in der Metropolregion berücksichtigen, wenn es um die Erstellung des Flächennutzungsplanes geht.

 

Argumente zum Themenkomplex: Kulturlandschaft

  • Die zusammenfassende Erklärung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans formuliert: „Im Rahmen der Gesamtfortschreibung wurden in einem ersten Schritt die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten geprüft. Diese begrenzen in vielen Mitgliedsgemeinden die Siedlungsentwicklung sehr deutlich. Insbesondere entlang der Bergstraße und dem Rhein liegen Außenbereichsflächen, die eine hohe Qualität hinsichtlich Naturschutz und Landschaftsbild aufweisen. Diese kommen deshalb für eine bauliche Inanspruchnahme nicht in Frage“ (Zusammenfassende Erklärung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, gemäß §6a Abs. 1 BauGB). Das bedeutet: Die Kulturlandschaft Bergstraße, wie sie im Augustenbühl vorliegt, muss erhalten bleiben. 

 

Gerne können Sie diese vorgeschlagenen Argumentationen nutzen und mit individuellen Beweggründen ergänzen: Diese könnten z.B. der Faktoren der Naherholungpersönliches Engagement in einem Garten oder Formen der Begegnung und Austausches sein.

Informieren Sie sich auf den Homepages des Augustenbühl e.V.  unter www.augustenbuehl.de/entscheidung-zum-augustenbühl oder des BUND Ortsverbandes Dossenheim https://dossenheim.bund.net/themen-und-projekte/entscheidung-ueber-den-augustenbuehl/

Vorstand

Dagmar Schülke (Vorsitzende)

Brigitte Schoell (Stellvertreterin)

Rosalie Bohn de Lorenzo (Stellvertreterin)

Klaus Avanzini (Stellvertreter)

Dr. André Siepe (Schatzmeister) 

Anschrift

Am Rebgarten 24

69221 Dossenheim

 Email: vorstand@augustenbuehl.de

Bankverbindung: 

Heidelberger Volksbank

IBAN: DE17 6729 0000 0149 6544 96

BIC: GENODE61HD1

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