Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim trifft die Entscheidung zum Flächennutzungsplan in Dossenheim


Der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim hat am 8.März 2024 die Entscheidung zu den beiden Flächen im Augustenbühl Am Rebgarten (0,45 ha) und am Gassenweg (1,15 ha) getroffen. 

Beide Flächen werden auch in Zukunft als Wohnraumreserve für die Gemeinde Dossenheim im Flächennutzungsplan geführt.

Flächennutzungsplan in Dossenheim
Die im Flächennutzungsplan verbliebenen Flächen Am Rebgarten und Gassenweg (Kollage Patricia Reister)

Der Nachbarschaftsverband veröffentlicht das Ergebnis der 2. Offenlage für den Flächennutzungsplan in Dossenheim

Vom 13.9. bis 18.10.2023 fand die zweite Offenlage zur Änderung des Flächennutzungsplans für Dossenheim und den Augustenbühl statt.

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim bat um Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zu den beiden noch im Flächennutzungsplan befindlichen Flächen im Augustenbühl Am Rebgarten (0,45 ha) und am Gassenweg (1,15 ha)

Ebenso waren im Herbst vergangenen Jahres die Behörden gebeten, sich erneut zu den beiden im Flächennutzungsplan verbliebenen Flächen zu äußern, die durch die vom Gemeinderat Dossenheim am 28.3.2023 getroffene Entscheidung auch in Zukunft Wohnraumreserve für die Gemeinde erhalten bleiben sollten.


Auf der Homepage des Nachbarschaftsverbandes www.nachbarschaftsverband.de sind alle Stellungnahmen unter „Aktuelles“ zu finden. Der Nachbarschaftsverband hat die Stellungnahmen der Behörden und jene aus der Bürgerschaft kommentiert. Dieses Dokument ist unter folgendem Link zu finden:

Anlage 3 Behandlung der Stellungnahmen zur Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB (PDF)

 Aus der Bürgerschaft wurden 79 Stellungnahmen abgegeben.

 In 75 von 79 Stellungnahmen wurde sich für eine komplette Herausnahme der Randflächen ausgesprochen! Das entspricht 95%! Die Stellungnahmen wurden insgesamt von 94 Personen sowie 3 Familien – ohne nähere Personenangabe – unterzeichnet.

„Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Herbst 2023 durchgeführt und ist abgeschlossen. Es gingen mehrere Stellungnahmen ein, die jedoch nicht zu einer Änderung der Plandarstellung führten.“ (aus der Vorlage des Nachbarschaftsverbandes für die kommende Verbandsversammlung am 8.3.2024)

„Nach den Gremienbeschlüssen über den Flächennutzungsplan erfolgte die abschließende Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden (§ 4 Abs.2 BauGB). In diesen Verfahrensschritten bestand die Gelegenheit, zum abschließenden Entwurf des Flächennutzungsplans noch einmal Stellung zu beziehen. Die Beteiligungsergebnisse führten zu keinen weiteren Änderungserfordernissen, so dass das Verfahren mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 08.03.2024 abgeschlossen werden soll.“ (aus der Begründung des Nachbarschaftsverbandes S.10)

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde im Jahr 2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanverfahren in Dossenheim seitens der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 07.09.2022 Stellung genommen. Die Inhalte der Stellungnahme sind weiterhin gültig, wie die Untere Naturschutzbehörde erneut betont. „Insbesondere möchten wir auf das Fazit unserer Stellungnahme verweisen ("Die ursprüngliche Einschätzung, dass der Bereich „Augustenbühl“ wegen hohem naturschutzfachlichen Konfliktpotenzial als ungeeignet betrachtet werden muss, hat sich durch die Unterlagen bestätigt. Die UNB rät dringend davon hab, eine Bebauung im genannten Bereich voranzutreiben. Die Fläche sollte als „Wohnbaufläche“ aus dem FNP genommen werden. Hoher Kompensationsbedarf und wahrscheinlich nicht zu bewältigende Artenschutzverstöße sprechen dringend dagegen.")“ (aus der Stellungnahme vom 23.10.2023 des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Dez. V Amt für Landwirtschaft und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde, S.19-31)

Streuobstbestand am Gassenweg, Flächennutzungsplan in Dossenheim
Streuobstbestand am Gassenweg (Aranka Schön)

Die Untere Naturschutzbehörde hat in ihrer Stellungnahme zur zweiten Offenlage erfolgreich gefordert, dass der Streuobstbestand im Bereich Gassenweg bei den Umweltkriterien in den Flächensteckbrief aufgenommen wird. Den geänderten Flächensteckbrief finden Sie auf Seite 8 in folgendem Link:

Anlage 2.2_02-000_Dossenheim_Fortschreibung FNP_Feststellungsbeschluss_Begründung_Anlage_Flächensteckbriefe.pdf (nachbarschaftsverband.de)

Unter den umweltbezogenen Kriterien im Bereich Pflanzen und Tiere besteht daher folgender Konflikt: „Verlust von z.T. hochwertigen Biotopstrukturen (ggf. Streuobstbestände gem. § 33a NatschG). Hohes Konfliktpotenzial beim Artenschutz. Nördlich grenzt direkt Vogelschutzgebiet an. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung: Aufgrund der Nähe zum Natura-2000-Vogelschutzgebiet besteht insbesondere bei der Artengruppe Vögel ein sehr hohes, bei der Artengruppe Fledermäuse ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential. Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs.“ (überarbeiteter Flächensteckbrief S.8)

Dies schlägt sich in der neuen Übersichtskarte (S.71 und 71, Teil B Umweltbericht) wieder, die basierend auf dem Zielartenkonzept vom April 2009 den Streuobstbestand ins Verhältnis zu den beiden verbliebenen Flächen setzt und insbesondere am Gassenweg erhebliche Überschneidungen feststellt. 

Flächennutzungsplan Dossenheim
Streuobstbestand (rot schraffiert) aus Zielartenkonzept B/W (Stand 2009) Quelle: Nachbarschaftsverband Heidelberg – Mannheim Umweltbericht – Anlage 3 Themenkarte Pflanzen und Tier

„Landschaftsplanerische Einschätzung

 Aus landschaftsplanerischer Sicht besteht aufgrund der hochwertigen Böden, der teilweisen Lage im Wasserschutzgebiet, der Strukturvielfalt, der hohen Bedeutung für den Artenschutz ein hohes Konfliktpotenzial. Hochwertige Bereiche liegen insbesondere direkt östlich des Friedhofs sowie im Südwesten vor und sollten erhalten werden. Der Umgang mit den Streuobstbeständen und deren Schutzstatus nach § 33a BNatSchG ist auf nachgelagerter Ebene angemessen zu prüfen.“ (Flächensteckbrief S.9)

„Das landschaftsplanerische Fachkonzept empfiehlt im Bereich des Augustenbühls den dauerhaften Erhalt hochstämmiger Obstbäume für den Arten- und Biotopschutz, die landschaftsgerechte Einbindung der Siedlungsflächen sowie den Schutz überörtlich bedeutsamer Naherholungsbereiche. Die Wohngebietsränder im Norden von Dossenheim sollen unter Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände abschließend gestaltet werden.“ (aus der Begründung des Nachbarschaftsverbandes S.12)


Offenlage zu den Flächen "Gassenweg" und "Am Rebgarten"

Änderung des Flächennutzungsplans für Dossenheim

Information zum Bürgerbeteiligungsverfahren

Kaum wahrnehmbar findet seit dem 13.9. bis 18.10.2023 eine Offenlage zur Änderung des Flächennutzungsplans für Dossenheim und den Augustenbühl statt.

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim bittet um Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zu den beiden noch im Flächennutzungsplan befindlichen Flächen im Augustenbühl Am Rebgarten (0,45 ha) und am Gassenweg (1,15 ha). 

Ergebnis der Bürgerbeteiligung vom Sommer 2022

"Im Hinblick auf das Augustenbühl wurde sich in 210 Stellungnahmen für die Herausnahme der Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen. Dies wurde insbesondere mit dem Schutz von Natur und Landschaft (150 Stellungnahmen), Klimaschutz (132 Stellungnahmen), Naherholung (114 Stellungnahmen) und dem Artenschutz (102 Stellungnahmen) begründet. In 31 Stellungnahmen wurde sich für den Beibehalt der Fläche bzw. einer Teilfläche im Flächennutzungsplan ausgesprochen." (Begründung 2023, S. 9)

Erneute Möglichkeit zur Stellungnahme in der Offenlage vom 13. September bis 18. Oktober 2023

Da es sich hierbei um ein neues Verfahren handelt, zählen die bisherigen Stellungnahmen nicht mehr.

 

Wichtig: Schicken Sie Ihre Stellungnahmen erneut ab und beziehen Sie Ihre Argumente auf die beiden verbliebenen Flächen. Formulieren Sie die Stellungnahmen in einem sachlichen und höflichen Ton. Es ist in unserem Sinn, die Debatte in gegenseitigem Respekt zu führen. Das schließt insbesondere auch beleidigende Unterstellungen gegenüber Gemeinderätinnen und -räten aus.

 

Senden Sie diese an nachbarschaftsverband@mannheim.de. 

Blick in die beiden verbleibenden Flächen

Bewertung des Nachbarschaftsverbands Mannheim-Heidelberg

Gassenweg (1,15 ha)

"Die 1,15 ha große Teilfläche im Osten ist über den „Gassenweg“ erschlossen und liegt zwischen Friedhof und „Korngasse“. Es handelt sich – abgesehen von den hochwertigen Bereichen direkt östlich des Friedhofs – um einen überwiegend geringwertigen Randbereich, der nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Erschließung überplant werden könnte, ohne dass größere negative Auswirkungen auf den Rest des Gebietes zu erwarten wären." (Begründung 2023, S. 3)

Am Rebgarten (0,45 ha)

"Der zweite Teilbereich liegt östlich der bereits einseitig erschlossenen Straße „Am Rebgarten“ und umfasst 0,45 ha. Der Bereich ist naturschutzfachlich überwiegend von mittlerer Wertigkeit. Im Süden der Fläche liegen z.T. hochwertige Biotopstrukturen vor." (Begründung 2023, S. 3)


Gesamtbewertung der verbliebenen Flächen im aktuellen Flächensteckbrief

"Die seit 1982 im Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbaufläche wurde im aktuellen Verfahren in ihrem Flächenumgriff deutlich reduziert. Im Ergebnis sind 1,6 ha für Wohnen vorgesehen. Sie ist aus städtebaulicher Sicht für eine zukünftige Wohnnutzung gut geeignet [hellgrün]. Aus Sicht der Umweltbelange ist die Fläche für eine bauliche Nutzung weniger günstig [orange] (vgl. Umweltgutachten Bioplan)." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 5)

Umweltbezogene Restriktionen

 

 Landschaftsplanerische Freiraumzäsur

 

Durch den kompletten Augustenbühl und im besonderen in der Flächen Am Rebgarten verläuft die Landschaftsplanerische Freiraumzäsur.

 

 

Wasserschutzgebiet

 

Die Fläche Am Rebgarten befindet sich im Wasserschutzgebiet ZV GWV Eichelberg, Wilhelmsfeld“, Zone IIIB.

Landschaftsplanerische Einschätzung

"Aus landschaftsplanerischer Sicht besteht aufgrund der hochwertigen Böden, der teilweisen Lage im Wasserschutzgebiet, der Strukturvielfalt, der hohen Bedeutung für den Artenschutz ein hohes Konfliktpotenzial. Hochwertige Bereiche liegen insbesondere direkt östlich des Friedhofs sowie im Südwesten vor und sollten erhalten bleiben. Die geringwertigen Randbereiche, an die bereits bebaute Gebiete angrenzen, könnten aufgrund der anthropogenen Vorbelastung und bestehender Erschließung überplant werden, ohne dass übermäßige negative Auswirkungen auf den Rest des Gebietes zu erwarten wären. Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8f)

Schutzgut Pflanzen und Tiere

"Bestand: Kleinparzelliertes Nutzungsgemenge mit intensiven Nutzungen wie Weinbau, Feldgärten und Weiden. Zahlreiche Gehölzstrukturen. 

  • Schutzgebiete: Nördlich liegt in rund 180 m Entfernung das Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Bergstraße Dossenheim - Schriesheim“ (Europäisches Vogelschutzgebiet, Special Protection Area, SPA)
  • Artenschutz: Potenziell zu erwartende streng geschützte Arten der Artengruppen: Reptilien, Brutvögel, Fledermäuse (Gutachten BUND Ortsverband Dossenheim Nov. 2021: Nachweis der Arten Kleinabendsegler, Große Abendsegler, Gattung Myotis, Graues und Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Zwerg- und Mückenfledermaus)
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung Vögel: Aus avifaunistischer Sicht westlicher Teilbereich und Flächen direkt östlich des Friedhofs sensibel aufgrund von Revierzentren in lockerem und dichtem Gehölzbestand. 
  • Biotope: überwiegend mittlere bis hohe Wertigkeit; sehr hochwertige Strukturen direkt östlich des Friedhofs sowie im Südwesten; geringe Wertigkeit in Randbereichen 
  • Biotopverbund: Lage im Kernraum Biotopverbund mittlerer Standorte. Westlicher Teilbereich liegt im „Flaschenhals im Biotopverbund“. 

 

Konflikt: Verlust von z.T. hochwertigen Biotopstrukturen. Hohes Konfliktpotenzial beim Artenschutz. Nördlich grenzt direkt Vogelschutzgebiet an. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung: Aufgrund der Nähe zum Natura2000-Vogelschutzgebiet besteht insbesondere bei der Artengruppe Vögel ein sehr hohes, bei der Artengruppe Fledermäuse ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential. Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs. 

Bewertung als ungünstig [rot]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8)

Schutzgut Boden

"Bestand: Geologische Einheit: Lösssediment (lokale Abschwemmmassen) 

 

Boden: Kolluvium, meist kalkhaltig, aus holozänen Abschwemmmassen (westl. Teilbereich), Rigosol aus lössreichen Fließerden (östl. Teilbereich) 

 

Bodenbewertung:

  • hohe Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit
  • mittlere/hohe Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf 
  • hohe/sehr hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe 

 

Konflikt: Verlust hochwertiger Böden. 

Bewertung als wenig günstig [orange]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8f)

Schutzgut Wasser

"Bestand: Hydrogeologische Einheit: Lösssedimente (westl. Teilbereich); Verwitterungs- und Umlagerungsbildung (östl. Teilbereich) Geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Westlicher Teilbereich: Lage im Wasserschutzgebiet „ZV GWV Eichelberg, Wilhelmsfeld“, Zone IIIB 

 

Konflikt: Durch die Versiegelung ist mit einem erhöhten Oberflächenabfluss und einer Verringerung der Grundwasserneubildung zu rechnen. Potenzielle Gefahr für Grundwasser bei Eingriff in Grundwasser führende Schichten. Hohes Gefährdungspotential des Grundwassers gegenüber Verunreinigungen, teilweise Lage im Wasserschutzgebiet

Bewertung als geeignet [gelb]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 7)

Schutzgut Klima/Luft

"Bestand: Fläche grenzt an Kaltluftentstehungsgebiet mit mäßig bis guten Abflussbedingungen sowie Freifläche mit hoher klimatisch-lufthygienischer Ausgleichsfunktion. 

 

Konflikt: Durch ausschließlich randliche Bebauung nur geringe Beeinträchtigung von Kaltluftentstehungsgebiet und von Freifläche mit hoher Ausgleichsfunktion.

Bewertung als geeignet [gelb]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8)

 

Anmerkung: Durch eine Bebauung der verbliebenen Flächen „Am Rebgarten“ und „Gassenweg“ würde die herabfließende Kaltluft aus den Augustenbühl darin gehindert, in den darunter liegenden Ort zu fließen. Das Augustenbühl als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftschneise hat für die angrenzenden Wohnbereiche Dossenheims herausragende Bedeutung. Sowohl in funktionaler als auch in formaler Hinsicht ist ein ‚Ausgleich‘ des Wegfalls dieser Klimafunktion nicht möglich. (Vgl. Ergebnisse der Beteiligung, S. 10)


Empfehlung für den Erhalt der Streuobstbestände

Selbst Im Falle einer Bebauung empfiehlt das landschaftsplanerische Fachkonzept den Erhalt der Streuobstbestände, was deren Hochwertigkeit eindrucksvoll bestätigt: 

"Das landschaftsplanerische Fachkonzept empfiehlt im Bereich des Augustenbühls den dauerhaften Erhalt hochstämmiger Obstbäume für den Arten- und Biotopschutz, die landschaftsgerechte Einbindung der Siedlungsflächen sowie den Schutz überörtlich bedeutsamer Naherholungsbereiche. Die Wohngebietsränder im Norden von Dossenheim sollen unter Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände abschließend gestaltet werden." (Begründung 2023, S. 12) 

Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde

"Gerade auch durch das hohe Konfliktpotenzial im Bereich des Artenschutzes und der extrem schwierigen Kompensation im Schutzgut Tiere und Pflanzen, sowie Boden und Biotopflächen, empfiehlt sich aus naturschutfachlicher und –rechtlicher Sicht dringend der komplette Verzicht auf die Flächen." (frühzeitige Anhörung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, 07.09.2022)

Ergebnis der vertiefenden Betrachtung der umweltfachlichen Belange

"Im Ergebnis ist eine vollständige Bebauung des Augustenbühls so gut wie ausgeschlossen. Gemäß Gutachten ist das Gebiet „unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter […] größtenteils als ungeeignet und hochempfindlich gegenüber einer Bebauung anzusehen' (Bioplan 2021, S. 21) und es wird empfohlen 'das Gebiet möglichst umfassend aus der Planung zu nehmen' (Bioplan 2021, S. 22). Eine vollständige Bebauung wäre – vor allem durch den Eingriff in die Schutzgüter Pflanzen und Tier sowie Boden – naturschutzrechtlich nahezu nicht kompensierbar (Kompensationsdefizit von rund 2,2 Mio. Ökopunkten). 

Auch eine Teilbebauung sollte möglichst vermieden werden, da das Gebiet 'überwiegend aus mittel- bis sehr hochwertigen Strukturen [besteht], die je nach Lage, Zuschnitt und Größe auch bei einer Teilbebauung beeinträchtigt würden. […] 

Bei einer möglichen kleinteiligen Bebauung sollte der Erhalt der Erholungs-, Klima- und Biotopkomplexfunktionen berücksichtigt werden und eine Fragmentierung des Raums vermieden werden." (Begründung 2023, S. 6)


Widersprüche

Die aktualisierten Flächensteckbriefe enthalten einige widersprüchliche Einschätzungen.

Herabstufung der Wertigkeit in der Biotopverbundkarte

Widerspruch: Die Biotopverbundkarte wurde entgegen der Darstellung am 29.11.2019 in der Gemeinderatssitzung (Screenshot LUBW), die auch Grundlage für die Bewertung im Umweltgutachten war, im Bereich Gassenweg jetzt verändert. (Screenshot LUBW am 28.07.2023)

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich des Eingriffs

"Erhalt der Erholungs-, Klima- und Biotopkomplexfunktion, insb. der hochwertigen Gehölzbestände im Südwesten und direkt östlich des Friedhofs sowie Sicherung entsprechender Abstände in Form von Freiflächen (z.B. Gärten) als Pufferfunktion. Sehr gute Ein- und Durchgrünung des Wohngebietes" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 9) 

Widerspruch: Eine Entwicklung gemäß dieser Vorgaben kann nicht für den in der öffentlichen Diskussion viel zitierten bezahlbaren Wohnraum geeignet sein.

 

"Ein hoher Ausgleichsbedarf ist durch den Eingriff in die Schutzgüter Pflanzen & Tiere sowie Boden zu erwarten. Eine abschließende Bewertung und Prüfung des Eingriffs/Ausgleichs hat auf nachgelagerter Ebene zu erfolgen." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 9)

Widerspruch: Erst im Falle eines teuren Bebauungsplanes werden diese Konflikte näher behandelt, sodass finanzielle Abwägungen heute noch nicht vorgenommen werden können. 

 

"Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 9)

Widerspruch: Die Faktenlage zeigt ein hohes Konfliktpotential im Bereich Artenschutz.

 

"Die geringwertigen Randbereiche, an die bereits bebaute Gebiete angrenzen, könnten aufgrund der anthropogenen Vorbelastung und bestehender Erschließung überplant werden, ohne dass übermäßige negative Auswirkungen auf den Rest des Gebietes zu erwarten wären." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8f)

Widerspruch: Die Einschätzung widerspricht den Erkenntnissen über die Randeffekte wie Lichtverschmutzung und Lärmbelastung, die negative Auswirkungen auf das angrenzende Vogelschutzgebiet haben. Auch Rodungen im Randbereich haben durch den Wegfall von hochwertigen Habitatstrukturen Rückwirkungen auf den Artenschutz.



Der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim stimmt dem Vorschlag der Gemeinde Dossenheim einstimmig zu


In der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg - Mannheim vom 12.5.2023 wird der Empfehlung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dossenheim einstimmig zugestimmt. Im Nachgang hat der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim eine Dokumentation über die endgültige Änderung des Flächennutzungsplans für Dossenheim veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.

Demzufolge gestaltet sich der Flächennutzungsplan für Dossenheim in Zukunft wie folgt:

Im Augustenbühl verbleiben Flächen von 1,15 ha Nördlich des „Gassenwegs“ (Friedhofserweiterung) und 0,45 ha Östlich der Straße „Am Rebgarten“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Dossenheim.


Entscheidung des Gemeinderats zum Flächennutzungsplan in der Sitzung vom 28.3.2023

Empfehlung der Gemeinde Dossenheim an den Nachbarschaftsverband


In der Endabstimmung des Gemeinderats für die Empfehlung an den Nachbarschaftsverband vom 28.3.2023 haben sich am Ende 18 Räte für die von der Verwaltung vorgeschlagene Flächennutzungsplan-Änderung (Anlage 1) entschieden, es gab 2 Enthaltungen aus der Fraktion der FDP.

Von den 22 Räten haben sich 3 für befangen erklärt. Der Bürgermeister hat mit gestimmt.

 

Folgende Flächen im Augustenbühl sind demnach als Wohnbaureserve für die Entscheidung im Nachbarschaftsverband am 12.5.2023 vorgeschlagen:

1,15 ha                 Nördlich des „Gassenwegs“ (Friedhofserweiterung), diese war bisher nicht im Flächennutzungsplan

 

0,45 ha                 Östlich der Straße „Am Rebgarten“


Anlage 1: Flächen von 1,15 ha Nördlich des „Gassenwegs“ (Friedhofserweiterung) und 0,45 ha Östlich der Straße „Am Rebgarten“
Anlage 1: Flächen von 1,15 ha Nördlich des „Gassenwegs“ (Friedhofserweiterung) und 0,45 ha Östlich der Straße „Am Rebgarten“

 

 Das gesamte Gebiet Augustenbühl hat eine Größe von ca. 11,4 ha. Im Flächennutzungsplan wurden bisher 9,8 ha geführt. Die zum Augustenbühl gehörende ehemalige Friedhofserweiterungsfläche war bisher noch nicht Teil des Flächennutzungsplans. In der Empfehlung an den Nachbarschaftsverband werden nun 1,6 ha Wohnbaureserve im Gebiet Augustenbühl vorgeschlagen.

 

Der Forderung der Bürgerschaft und der Behörden, die Fläche in Gänze aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen, wurde nicht erfüllt.

 

Der Abstimmung ging ein Antrag der Freien Wähler voraus:

Die Freien Wähler beantragten eine weitaus größere Fläche für die Flächennutzungsplanung vorzusehen. Dies betraf vor allem die Flächen, die der Gemeinde gehören. Der Zuhörerschaft wurde die Fläche erklärt (komplette Bebauung entlang  Am Rebgarten einschließlich des südlichen Dreiecks, das vom Neuewingert abgegrenzt wird und die komplette ehemalige Friedhofserweiterungsfläche),es wurde eine Flächengröße von 3 ha genannt. Der Antrag war zuvor allen Fraktionen bekannt:

Immerhin stimmten von 20 Stimmberechtigten 9 Räte für den Vorschlag der Freien Wähler, 11 dagegen

 

Das Verhalten der Fraktionen stellte sich wie folgt dar (alle 22 Räte waren anwesend)

 

Befangen: 2 Grüne , 1 CDU 

 

Abstimmung Antrag Freie Wähler für eine größere Fläche:

Grüne: 6 dagegen

CDU: 3 dafür, 1 dagegen

SPD: 3 dagegen

Freie Wähler: 4 dafür

FDP: 2 dafür

Bürgermeister: dagegen

Ergebnis: 9 dafür, 11 dagegen, also abgelehnt

 

Der folgende Beschluss über den Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1) wurde danach so abgestimmt:

Grüne: 6 dafür

CDU: 4 dafür

SPD: 3 dafür

Freie Wähler: 4 dafür

FDP: 2 enthalten

Bürgermeister: dafür

Ergebnis: 18 dafür, 2 Enthaltungen, also angenommen



Entscheidung zum Augustenbühl


Am kommenden Dienstag, den 28.3.2023 wird der Gemeinderat Dossenheim in seiner Sitzung um 19 Uhr im Rathaussaal unter TOP 7 über seine Empfehlung in Sachen Flächennutzungsplan für Dossenheim entscheiden. Sollte hier eine mehrheitliche Einigung erzielt werden, wird es dann voraussichtlich zu einer Entscheidung für Dossenheim in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim am 12.5.2023 kommen.

In der Vorlage der Verwaltung Dossenheim, die im Bürgerinfoportal auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht wurde, heißt es:

"Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Eine Herausnahme des Augustenbühls wird dringend empfohlen. Auch von Seiten der Bürgerschaft wurde sich ganz überwiegend für eine Herausnahme des Augustenbühls ausgesprochen."

Die Verwaltung hat zwei Beschlussvorschläge veröffentlicht mit den Flächen, die fortan im Flächennutzungsplan geführt werden und über die die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte abstimmen sollen. In beiden Varianten sind laut Umweltgutachten auch besonders hochwertige Flächen enthalten, deren Ausgleich erst in einer nachgelagerten Ebene klar definiert werden kann (also bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes). Wir sind aber der Auffassung, dass hier kein qualitativ gleichwertiger Ausgleich möglich ist. Außerdem befinden sich "Am Rebgarten" im Bereich zwischen Lorscher Weg und Baracke überwiegend private Grundstücke, die der Gemeinde für die Verwirklichung eigener Bauprojekte nicht zur Verfügung stehen werden. 

 

In der Vorlage werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:

Darstellung 1 beinhaltet die Spiegelung „Am Rebgarten“ vom Lorscher Weg bis zum ehemaligen Grundstück der Baracke vom Steinbruch Vatter und der Freifläche der ehemaligen Lorentrasse am Gassenweg zwischen Friedhof und Korngasse bis ca. zur Stallung der Pferdekoppel Schoell/Hotz (rot schraffiert mit I gekennzeichnet)

Abbildung: aus der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 28.3.23

 

Eine zweite Variante könnte auch wie folgt aussehen:

Darstellung 2 beinhaltet die komplette Spiegelung „Am Rebgarten“ und Teilflächen am Randbereich des Gassenwegs zwischen Friedhof und Korngasse, die aber über eine Randbebauung hinausgehen (rot schraffiert mit I gekennzeichnet).

Abbildung: aus der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 28.3.23


In unserer gemeinsam mit dem BUND verfassten Stellungnahme vom 3.3.2023 haben wir uns erneut für die komplette Herausnahme der Fläche ausgesprochen und kommen zu folgenden Schluss:

 

Auch wenn am Ende nur Teile des Augustenbühls im Flächennutzungsplan bleiben sollten, wird es im Falle eines Aufstellungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan ein Bürgerbegehren geben. Dies gilt auch für die derzeit nicht im aktuellen Flächennutzungsplan geführte, ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die unter ökologischen Gesichtspunkten Teil der diskutierten Fläche ist. Bereits seit Jahren besteht Widerstand gegen jegliche Bebauung im Augustenbühl, der unter anderem durch Unterschriftenaktionen im Jahr 2018 und 2019 sichtbar wurde. Eine Änderung des Flächennutzungsplanverfahren tragen wir nur mit, wenn der Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wird.

 

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplans unter den oben beschriebenen Voraussetzungen könnte nach einem Bürgerbegehren ins Leere laufen. Somit käme der Gemeinderat um einen Bürgerentscheid nicht herum. Ein vom Gemeinderat selbst eingeleiteter Bürgerentscheid wäre sinnvoll, um zu klären, ob die Gemeinde an dieser Stelle eine Bebauung anstreben soll oder nicht. Es wäre zu empfehlen erst die Grundsatzfrage durch einen Bürgerentscheid zu klären, bevor Geld für Planungskosten ausgegeben wird.



Flächennutzungsplan in Dossenheim - Ein langer Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Strategie


Blick vom Augustenbühl auf den Ölberg in Dossenheim
Zum Augustenbühl steht demnächst eine Entscheidung an (Dagmar Schülke)

Am 26. November 2019 beschloss der Gemeinderat Dossenheim, die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für Dossenheim vom übrigen Verfahren zu entkoppeln, um so die nötige Zeit zu gewinnen, gründlich und in angemessener Form alle notwendigen Daten erheben und dann verantwortungsvoll entscheiden zu können. Das bedeutete konkret: detailliert prüfen zu lassen, wie ökologisch wertvoll sich der Augustenbühl als im Flächennutzungsplan bislang vorgesehene Wohnbaureserve darstellt, aber auch, ob und wo sich mögliche alternative Flächen zur Außenentwicklung befinden könnten. Für den Augustenbühl sollte eine vertiefende Betrachtung erfolgen, womit das Planungsbüro BIOPLAN, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim beauftragt wurde.

 

Ergebnisse der vertiefenden Betrachtung von BIOPLAN

Im vergangenen Sommer 2022 wurde nun diese vertiefende Betrachtung ebenso wie das von der Gemeinde initiierte Innenentwicklungskonzept vorgelegt, auf deren Grundlage die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die jeweiligen zuständigen Behörden zu einer Stellungnahme aufgefordert waren. Wenngleich BIOPLAN bei der vertiefenden Untersuchung einige methodische Ungenauigkeiten unterliefen, auf die wir im Zuge der Bürgerbeteiligung hingewiesen und die eine Unterschätzung des Arteninventars zur Folge hatten, so war die Empfehlung am Ende doch sehr eindeutig. So heißt es in der abschließenden Bewertung:

“Aus Sicht des Artenschutzes wird dringend empfohlen, auf eine weitere Beplanung der Fläche (Augustenbühl) zu verzichten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die z.T. bereits bebauten oder an Bebauung grenzenden Bereiche ohne oder mit nur geringem Gehölzbestand weniger empfindlich. Hierzu zählt ferner auch der schmale, gehölzarme Streifen am äußersten Westrand. Aufgrund seiner Bedeutung speziell als Nahrungs-, aber auch als Nisthabitat, ist er jedoch als konfliktreich einzustufen. Es wird empfohlen, insbesondere die hochwertigen alten Gehölzbestände im Nordosten, Südwesten und direkt östlich des Friedhofs zu erhalten und Eingriffe in diesen Bereichen zu vermeiden. Im Falle einer Bebauung ist darauf zu achten, dass das städtebauliche Konzept genügend Abstand in Form von Freiflächen (z.B. Gärten) zu den hochwertigen Biotopstrukturen als Pufferfunktion mitberücksichtigt, sodass eine Störwirkung auf die in den jeweiligen Bereichen vorkommenden Arten minimiert wird. Die genauen Abstandserfordernisse sind artspezifisch unterschiedlich und im Zuge der Abwägungsentscheidung zu einem Bebauungsplan zu bestimmen. Weiterhin sollte eine Fragmentierung der Fläche unbedingt vermieden werden. Eine abschließende Prüfung des Ausgleichs hat auf nachgelagerter Ebene zu erfolgen. Eine vollständige Bebauung der Fläche würde sich auf der derzeitigen Betrachtungsebene sehr wahrscheinlich negativ auf das nördlich gelegene Vogelschutzgebiet auswirken. Da dessen südlichste Brutvogelreviere sicher den Norden der Prüffläche noch als Nahrungshabitat nutzen, wäre eine Verschiebung der Reviere nach Norden oder gar deren vollständiger Verlust die Folge.” (Vertiefende Betrachtung, S. 27)

Auch aus Sicht des lokalen Klimaschutzes ist der Augustenbühl nicht zur Bebauung geeignet. So urteilt BIOPLAN:

“Die Fläche fungiert aufgrund ihrer Offenlandstruktur als Kaltluftentstehungsgebiet. Die Prüffläche befindet sich am Rande des großräumigen Kaltluftsammelgebietes Rheintal. Zwar stellen die östlich und westlich liegenden Wohngebiete eine Barriere für die von den Höhenlagen der Bergstraße in Richtung Rheinebene abfließende Kaltluft dar, dennoch dürfte bei lokalklimatisch relevanten Wetterlagen (Windstille, klare Nächte) eine gewisser Kalt- und Frischluftabfluss über das Gebiet Augustenbühl stattfinden” (Vertiefende Betrachtung, S. 11)

Ein Ausgleich dieser wichtigen klimaregulierenden Funktion für Dossenheim sei nicht möglich, wie die zuständige Fachreferentin auf Nachfragen in der öffentlichen Bürgerbeteiligungsveranstaltung zugab. Schon jetzt sind die Temperaturen in den vergangenen Sommern enorm gestiegen, was nicht zuletzt der vergangene Rekordsommer 2022 einmal mehr eindrücklich vor Augen führte. Simultan durchgeführte Temperaturmessungen im Augustenbühl und in der Ortsmitte an heißen Sommerabenden bestätigten mehrfach einen deutlichen Temperaturunterschied.

Ergänzt wurde die deutliche Handlungsempfehlung durch die mehrfache Einordnung von Martin Müller, Leiter der Planungsgruppe des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim, dass es sich beim Augustenbühl um die hochwertigste aller 90 (!) untersuchten Flächen in 18 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises handele.

 

Dokumentation des Nachbarschaftsverbandes zur Bürger- und Behördenbeteiligung

Nun wurden in der Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2023 die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim im Rathaus vorgestellt. Bereits zuvor konnte online Einsicht in die 62 Seiten lange Dokumentation sowie deren Anlagen genommen werden, in denen die einzelnen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger (512 Seiten) und der Behördenbeteiligung (74 Seiten) im Originalwortlaut nachgelesen werden konnten. Insgesamt sind “im Rahmen der Beteiligung [...] nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 316 Schreiben eingegangen, die von 398 Personen unterzeichnet wurden. Zusätzlich sind zwei Unterschriftenlisten mit insgesamt 126 Unterschriften eingegangen. Im Hinblick auf das [sic] Augustenbühl wurde sich in 210 Stellungnahmen für die Herausnahme der Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen. Dies wurde insbesondere mit dem Schutz von Natur und Landschaft (150 Stellungnahmen), Klimaschutz (132 Stellungnahmen), Naherholung (114 Stellungnahmen) und dem Artenschutz (102 Stellungnahmen) begründet. In 31 Stellungnahmen wurde sich für den Beibehalt der Fläche bzw. einer Teilfläche im Flächennutzungsplan ausgesprochen.” (Dokumentation, S. 3f)

Die große Beteiligung und die mehrheitliche Aussprache für eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan belegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger, zukunftsorientiert und generationengerecht mit ökologisch hochwertigen Freiflächen umzugehen.

Noch eindrücklicher ist die klare Empfehlung der Behörden, die sich dringend für eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan aussprechen:

“Zusammenfassend wurden die Unterlagen des Nachbarschaftsverbandes durch die Behörden (insb. Naturschutzbehörde, Regierungspräsidium, Regionalverband) durchweg bestätigt. Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials im Artenschutz und der extrem schwierigen Kompensation wurde aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht die Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan dringend empfohlen.”

(Dokumentation, S. 3)

Insbesondere die Untere Naturschutzbehörde betonte in ihrer Stellungnahme die hohe Bedeutung des Augustenbühls als Kernelement des Biotopverbunds und als Pufferzone zum besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Nach einer NATURA-2000-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet nicht ausgeschlossen werden. Der Augustenbühl mit seinen hochwertigen Böden diene als Lebensraum streng geschützter und teils stark gefährdeter Arten. (Dokumentation, Anhang II, S. 34) Schließlich würde eine Bebauung im Augustenbühl das Landschaftsbild stark verändern und ein Gebiet mit hohem Naherholungs- und Freizeitwert verloren gehen.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass für die Landschaft entlang der Bergstraße eine Zersiedelung insbesondere für die im Norden und Süden befindlichen Flächen vermieden werden sollte, damit die Gemeinden nicht weiter zusammenwachsen.

In der Alternativflächenprüfung werden erwiesenermaßen alle Böden in den geprüften Flächen um Dossenheim als wertvoll eingestuft, sei es aufgrund ihrer Fruchtbarkeit, die eine regionale und unabhängige Landwirtschaft garantieren oder aufgrund ihrer Funktion als CO2 Speicher.

Die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde äußert sich zu den alternativen Flächen daher wie folgt:

“Bodenschutz: Bei den vier neuen Suchräumen handelt es sich um Flächen, die für die Wohnbebauung einer neuen Versiegelung unterfallen. In der Alternativenprüfung- Umweltbelange werden auch die Schutzgüter Boden und Fläche adressiert und bewertet. Das Bewertungsergebnis „rot= sehr hohe Beeinträchtigung“ für die Suchräume der nördlichen und südlichen Westerweiterung sowie den Suchraum Schwertacker [sic.] wird von der Unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde bestätigt. In den Suchräumen befinden sich hochwertige, leistungsfähige Böden, die für die landwirtschaftliche Nutzung verwendet werden und eine hohe bis sehr hohe Bodenfruchtbarkeit besitzen. Es handelt sich um Parabraunerden aus würmzeitlichen Löss und Kolluvium aus lösshaltigen holozänen Abschwemmungen. Die Bebauung dieser Flächen würde zu einem Verlust an wertvollen und hochwertigen Böden führen. Im Suchraum Oberfeld/ Heimat finden sich Rigosole aus Fließerden, Löss und verschiedenen Festgesteinen, sowie podsolige Braunerden. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit ist hier mittel bis hoch. Der Bewertung, dass es für den Boden zu einer hohen Beeinträchtigung (orange) kommt, schließt sich die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde an.

‘Der Umgang mit dem Boden soll in qualitativer und quantitativer Hinsicht so erfolgen, dass er auch kommenden Generationen mit ausreichender Optionsvielfalt zur Verfügung steht. Nach den Regeln der Nachhaltigkeit soll die Nutzung einer Ressource auf Dauer nicht größer sein als die Rate ihrer Erneuerung. Böden stellen eine nicht erneuerbare und damit begrenzte Ressource dar. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist daher eine Begrenzung und Reduktion des Flächen- bzw. Bodenverbrauchs notwendig.’ (Umweltbundesamt (2003): Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr; In Texte 0/03, Berlin)” (Dokumentation Anhang II, S. 29)

Selbst der Verband Region Rhein-Neckar urteilt bei einer Ausweisung einer Alternativfläche mit Einschränkung:

“Die veröffentlichten Fachgrundlagen des Nachbarschaftsverbandes führen aus, dass alle Flächenalternativen mit regionalplanerischen Restriktionen überlagert sind. Voraussetzung für die Aufnahme alternativer Bauflächen in den Flächennutzungsplan ist, dass die Vereinbarkeit mit diesen Maßgaben hergestellt wird. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Verband Region Rhein-Neckar bestätigen in ihren Stellungnahmen, dass bei allen Alternativflächen Ziele der Raumordnung bzw. regionalplanerische Restriktionsbereiche einer Besiedlung zunächst entgegenstehen. Hierbei sind aus Sicht beider Institutionen insbesondere Eingriffe in die Grünzäsuren als problematisch bzw. konfliktträchtig zu bewerten – wie bei den Alternativflächen Schwertäcker und Oberfeld/Heimat der Fall.” (Dokumentation 2.1.1)

 

Unser Standpunkt zum Augustenbühl wird vollumfänglich bestätigt

Die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung bestätigen demnach, was wir als BUND OV Dossenheim und Augustenbühl e.V. schon lange betonen. Neben hochwertigen Böden und der Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet wurde im Augustenbühl eine hohe Biodiversität nachgewiesen. Darüber hinaus grenzt der Augustenbühl an die größte unzerschnittene Fläche in Nordbaden an und gewährleistet im Artenschutz eine wichtige Funktion des genetischen Austausches. Die Böden samt ihrer Vegetation stellen einen hohen CO2 Speicher dar. Schließlich dient der Augustenbühl unseren Bürgerinnen und Bürger zur unmittelbaren Naherholung. All dies macht das Gebiet zu der von den geprüften Flächen eindeutig wertvollsten. Hier sollten die kommunalen Entscheidungsträger konsequent den überall geforderten Klima- und Artenschutz auf kommunaler Ebene durchsetzen. Wichtig ist hierbei: Eine Pflicht für die Gemeinde Dossenheim, Flächen für eine zukünftige Bebauung auszuweisen, besteht nicht.

 

Politischer Mut für zukunftsorientiertes Handeln

Die Alternativflächenprüfung wurde durch einen gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen im Gemeinderat aus dem Jahr 2019 beschlossen und erfolgte nicht - wie gelegentlich behauptet wird - auf Initiative des Augustenbühl e.V. oder des BUND OV Dossenheim. Die Forderung nach einem nachhaltigen und zukunftsorientierten Umgang mit den Ressourcen umschließt auch alle anderen noch unbebauten Flächen, weshalb wir uns ausdrücklich gegen die zuweilen geschürte Debatte “Bürger gegen Bürger ausspielen” wenden. Vielmehr haben die Stellungnahmen gezeigt, dass eine “ganz überwiegend [...] ablehnende Haltung gegenüber einer Bebauung zum Ausdruck gebracht wurde.” (Dokumentation, S. 4)

Argumente mit dem Inhalt, nachfolgenden Generationen nicht die Zukunft zu verwehren, werden ins Absurde verkehrt. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass die Politik mit ihren Entscheidungen Sorge für eine lebenswerte Zukunft der jungen Generation zu tragen hat. Das wissen wir nicht zuletzt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Hierzu wünschen wir uns einen fairen Prozess. Zum Thema Augustenbühl im Flächennutzungsplan wurde von den Grünen schon 2018 eine Bürgerbefragung im Gemeinderat vorgeschlagen, jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Immer wieder wird als Argument der bezahlbare Wohnraum gegen eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan genannt. Die Freien Wählern schlugen bereits 2021 vor, die gemeindeeigenen Flächen in der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche dem Flächennutzungsplan zuzuführen. Es wird unterstellt, man würde aufgrund des Benennens existenzieller Umweltthemen und der Forderung nach klimaschützenden Entwicklungsprozessen den zu entwickelnden bezahlbaren Wohnraum verhindern wollen. Seit Jahren fordern die Grünen im Gemeinderat und auch wir die Erfassung von Leerständen. Gemeindeeigene Flächen wie “Am Rebgarten” und an der “Lise-Meitner-Straße” wurden in der Vergangenheit mit hochpreisigen Wohnungen bebaut. Es wird suggeriert, dass für eine Entwicklung Dossenheims nur noch die gemeindeeigenen Flächen im Augustenbühl zur Verfügung stünden.  Dabei wurde von der Gemeinde im Bestand bereits viel entwickelt, was wir sehr begrüßen. Entwicklung muss nicht nach außen geschehen.

Wir fordern daher, dass die gemeindeeigenen Flächen im Augustenbühl nachhaltig für den Natur- und Umweltschutz zum Wohl der kommenden Generationen genutzt werden.

Des Weiteren appellieren wir an den politischen Willen, faktenbasiert zu handeln. Ein “Weiter so” kann es beim Thema Flächenverbrauch nicht geben. Selbst wenn die Kommune Umweltzerstörung durch Ökopunktekonten ausgleichen kann, erwarten wir eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entscheidung im Gemeinderat, die das Wohl der gesamten Gemeinde im Auge hat.

Wie die Meinungsfindung in den Fraktionen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung jetzt weitergehen wird, ist nicht bekannt. Hierzu mangelt es an Transparenz. Die CDU-Fraktion hat zwar in den Gemeindenachrichten vom 28.1.2022 die Hochwertigkeit des Augustenbühls anerkannt, sich aber gleichzeitig auch dafür ausgesprochen, dass dort in Teilen weiterhin eine Entwicklung - also eine Bebauung - möglich bleiben solle. Die Möglichkeit eines Moratoriums wurde in Erwägung gezogen, allerdings birgt dieses auch Unverbindlichkeit und kann nach Belieben wieder aufgelöst werden. Da wir einen dringenden Bedarf an Pflegemaßnahmen im Augustenbühl sehen, erachten wir das Hinauszögern einer Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan für ökologisch nicht vertretbar.

 

Fazit

Die in der Zeit der Entkopplung des Flächennutzungsplanverfahrens gesammelten Daten und erhaltenen Einschätzungen fielen alle sehr eindeutig aus. Wenn nun am 12. Mai 2023 in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim eine Entscheidung ansteht, nachdem zuvor in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen am 28. März oder 25. April ein Beschluss zu einer Empfehlung des Gemeinderats für die Gemeinde Dossenheim an die Verbandsversammlung mehrheitlich gefasst wurde, dann stellt sich nun für uns alle die Frage: Aufgrund welcher Kriterien entscheiden die einzelnen Fraktionen im Dossenheimer Gemeinderat? Wie ernst nehmen die Verantwortlichen in Dossenheim, aber auch die Entscheidungsträger im Nachbarschaftsverband die klare Einschätzung der Fachleute in den Behörden und die auf ihnen beruhende Meinung der Bürgerinnen und Bürger? Wir fragen also: Werden die vorliegenden Fakten ernst genommen oder nicht?

Auch wenn am Ende nur Teile des Augustenbühls im Flächennutzungsplan bleiben sollten, wird es im Falle eines Aufstellungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan ein Bürgerbegehren geben. Dies gilt auch für die derzeit nicht im aktuellen Flächennutzungsplan geführte, ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die unter ökologischen Gesichtspunkten Teil der diskutierten Fläche ist. Bereits seit Jahren besteht Widerstand gegen jegliche Bebauung im Augustenbühl, der unter anderem durch Unterschriftenaktionen im Jahr 2018 und 2019 sichtbar wurde. Eine Änderung des Flächennutzungsplanverfahren tragen wir nur mit, wenn der Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wird. Darüber hinaus werden wir ein breites Bündnis zum Erhalt der Bergstraßenlandschaft anstreben. Eindrücklich konnte in den letzten Wochen verfolgt werden, wie in Weinheim und Nußloch durch bürgerschaftliches Engagement Flächenversiegelung als Thema in den Vordergrund geraten ist oder sogar verhindert werden konnte.

 

Daher fordern wir hiermit die Fraktionen auf, im Gemeinderat einen Antrag auf die vollständige Herausnahme des Augustenbühls zu stellen.

 

 

Im Namen des

 

Vorstands Augustenbühl e.V.

Vorstands BUND Ortsverband Dossenheim

Vorstands BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald



Entscheidung zum Augustenbühl

Informationen zum Bürgerbeteiligungsverfahren


Der Nachbarschaftsverband hat die Dokumentation des Beteiligungsverfahrens zum Flächennutzungsplan veröffentlicht

Diese wird in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 31.1.23 um 19 Uhr im Rathaussaal Dossenheim vorgestellt.

Auf der Homepage des Nachbarschaftsverbandes kann die Dokumentation (64 Seiten) bereits gelesen werden, ebenso alle Stellungnahmen der Behörden (74 Seiten) und die der Öffentlichkeit (512 Seiten). Ebenfalls wird auf die Kritikpunkte zur Wohnraumstrategie für Dossenheim (3 Seiten) eingegangen.

In der Dokumentation des Nachbarschaftsverbandes heißt es:

.........

„Im Hinblick auf das Augustenbühl wurde sich in 210 Stellungnahmen für die Herausnahme der Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen. Dies wurde insbesondere mit dem Schutz von Natur und Landschaft (150 Stellungnahmen), Klimaschutz (132 Stellungnahmen), Naherholung (114 Stellungnahmen) und dem Artenschutz (102 Stellungnahmen) begründet. In 31 Stellungnahmen wurde sich für den Beibehalt der Fläche bzw. einer Teilfläche im Flächennutzungsplan ausgesprochen.“

……..

„Zusammenfassend wurden die Unterlagen des Nachbarschaftsverbandes durch die Behörden (insb. Naturschutzbehörde, Regierungspräsidium, Regionalverband) durchweg bestätigt. Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials im Artenschutz und der extrem schwierigen Kompensation wurde aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht die Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan dringend empfohlen.“ 


In der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2022 im Rathaussaal Dossenheim, wurden dem Gemeinderat Dossenheim und der Bürgerschaft die Ergebnisse der Alternativflächenprüfung des Nachbarschaftsverbandes und das Ergebnis der Bedarfsermittlung für Wohnraum in Dossenheim vom Kompetenzzentrum vorgestellt.

 

Die Verwaltung der Gemeinde Dossenheim und der Nachbarschaftsverband luden zu einer Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung am 4. Juli 2022 Martin-Luther-Haus, Kronenburger Hof 6 ein. Hier konnten wir uns einbringen.

 

 

Zeitgleich gab es zwischen dem 30. Juni und 5. August erneut eine Offenlage, in welcher der Nachbarschaftsverband um Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger bat. Hier galt es, das Angebot der Bürgerbeteiligung vielfach zu nutzen.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 27. September hat BM Faulhaber den Bericht des Bürgermeisters genutzt, um folgende Information öffentlich zu machen:

Es gingen 316 Stellungnahmen während der Offenlage beim Nachbarschaftsverband ein. Diese werden nun quantitativ und qualitativ ausgewertet.

Manche Behörden haben um Fristverlängerung gebeten. Deswegen wird eine Dokumentation des Nachbarschaftsverbandes noch auf sich warten lassen müssen.

 


Betrachtung der umweltfachlichen Belange

Hier finden Sie die vertiefende Betrachtung umweltfachlicher Belange, die Bioplan - Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR - im Auftrag des Nachbarschaftsverbands Heidelberg - Mannheim erstellt hat.

Innenentwicklungskonzept

Hier finden Sie Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Dossenheim.

Kritik am Innenentwicklungskonzept

Hier finden Sie eine Kritik am Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Dossenheim von Stefan Flaig mit den zentralen Auslassungen und Mängeln des Konzeptpapiers.


Wichtiger Hinweis:

Bitte fügen Sie ihrer individuellen Stellungnahme folgenden Passus bei:

 „... dass der Augustenbühl als Wohnbaureserve aus dem Flächennutzungsplan für Dossenheim herausgenommen wird.“

 

 Wir bitten darum, die Stellungnahmen in einem sachlichen und höflichen Ton zu verfassen. Es ist in unserem Sinn, die Debatte in gegenseitigem Respekt zu führen.


Emailadressen für den Versand der Stellungnahmen

 

Die Stellungnahmen können bis 5.8.2022 per Email an nachbarschaftsverband@mannheim.de oder postalisch an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, geschickt werden. 

 

Senden Sie diese bitte auch an die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, da sie die letztliche Entscheidung über den Verbleib im oder die Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan treffen. Nachfolgend finden Sie die offiziellen Kontaktadressen der fünf Fraktionen:

Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Hergen Schultze - gemeinderat.Schultze@alteshaus.de

CDU: Matthias Harbarth - matthias.harbarth@cdu-dossenheim.de

FDP: Manuela Holzapfel – hz@friehoff.de

Freie Wähler: Jule Gramlich - jule.gramlich@gmail.com

SPD: Steffen Schmitt – steffenschmitt@email.de

 

Aktuelles finden Sie auf unserer Homepage www.augustenbuehl.de und unter https://dossenheim.bund.net/.

Hilfestellungen beim Formulieren der Stellungnahmen

 

Um Ihnen beim Verfassen der Stellungsnahmen zu helfen, bieten wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Argumente an, an denen Sie sich orientieren können.

Diese finden Sie auch unter https://dossenheim.bund.net/themen-und-projekte/entscheidung-ueber-den-augustenbuehl/.

Argumente zum Themenkomplex: Artenschutz

Der Augustenbühl wurde mehrfach von Martin Müller, Leiter der Planungsgruppe des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim, als die hochwertigste aller 90 (!) untersuchten Flächen in 18 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises bezeichnet.

Der Augustenbühl ist im Übergang zum Landschaftsschutz-, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet ein besonders hochwertiges Habitat für Vögel, Reptilien, Fledermäuse und Insekten. Darunter sind besonders geschützte und gefährdete Arten wie der Grauspecht (Kategorie 2), Gartenrotschanz (Vorwarnliste), Zaun- (Vorwarnliste) und Mauereidechse (Kategorie 2, FFH- Anhang IV), Körnerbock (Kategorie 1), Hirschkäfer (Kategorie 3, FFH-Anhang II) und Gottesanbeterin (Kategorie 3).

Der reich strukturierte Augustenbühl ist u.a. mit seinem Insektenvorkommen Nahrungsraum für das Vogelschutzgebiet, für das ein Verschlechterungsverbot besteht. Das bedeutet: Es gilt den günstigen Erhaltungszustand für Lebensräume und Arten herzustellen. Nähere Infos zur Bedeutung für die Insekten

Eine Teil-, Rand- oder gar Komplettbebauung im Augustenbühl würde ein erhebliches Maß zusätzlicher Lichtverschmutzung mit sich bringen, von der insbesondere das Vogelschutz- und FFH-Gebiet betroffen wären. Aktuelle Forschungsergebnisse machen Lichtverschmutzung zunehmend für den dramatischen Rückgang von nacht- und dämmerungsaktiven Lebewesen und das Insektensterben verantwortlich. Der Verlust der Biodiversität hat demnach viel damit zu tun, wieviel künstliches Licht wir unserer Umwelt zumuten. Pflanzen suggerieren durch zu viel Licht „Sommer“. Sie treiben früher aus und werfen ihr Laub später ab, was Frostschäden verursacht. Blattflächen an Bäumen und Sträuchern vergrößern sich, sie werden weniger dürreresistent. Tiere leiden besonders: Nachtaktive Insekten werden von künstlichem Licht angezogen und verenden dort schnell. So gehen sie Singvögeln und andere Arten als Nahrungsquelle verloren. Zugvögel finden nach ihrer Ankunft nicht mehr die Insekten vor, die in ihre Nahrungskette passen. Die Vorkommen verschiedener Insekten verrutschen zeitlich. Die extrem lichtscheuen Fledermäuse meiden beleuchtete Orte. Je mehr Kunstlicht überall, desto weniger Jagdgebiete und Quartiere finden sie. Mit dem Verschlechterungsverbot, das für das Vogelschutzgebiet gilt, lässt sich dies nicht vereinbaren. Nähere Infos zur Lichtverschmutzung 

Bei der Erfassung der Vögel für das Umweltgutachten wurden mit dem Beginn des Erfassungszeitraums im Mai die methodischen Standards des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) nicht eingehalten, was insbesondere Auswirkungen auf die Qualität des Arteninventars hat. Zudem wurden leicht zugängliche und bereits hinterlegte Artennachweise zu Reptilien, Amphibien, Fledermäuse und Insekten nicht berücksichtigt.


Argumente zum Thema: Bodenschutz

Im Umweltgutachten wird dem Bodenschutz „aufgrund der insgesamt hohen Bodenfunktionen“ im Bereich der Prüffläche Augustenbühl „eine hohe Bedeutung“ beigemessen. Darin heißt es: „Durch eine potentielle Bebauung würden hochwertige Böden versiegelt, verdichtet und umgelagert werden. Die Bodenfunktionen würden in diesen Bereichen weitgehend verloren gehen.“ Siehe dazu auch den Artikel zum Tag des Bodens  und zur Ausstellung Faszination Erde

Argumente zum Thema: Klimaschutz

Der Augustenbühl ist mit ca. 11 ha ein großes zusammenhängendes Kaltluftentstehungsgebiet, das vor dem Hintergrund der voranschreitenden Klimakrise zwingend erhalten werden muss. Im Umweltgutachten heißt es dazu: „Bestand -Kaltluftentstehungsgebiet mit mäßig bis guten Abflussbedingungen; Freifläche mit hoher klimatisch-lufthygienischer Ausgleichfunktion. Konflikt:  Verlust von Kaltluftentstehungsgebiet und von Freifläche mit hoher Ausgleichsfunktion.“ Ein Wegfall wäre nicht auszugleichen und hätte erhebliche Folgen für das Klima im ganzen Ort. Daher ist eine abschließende Bewertung mit „Gelb", d.h. mittlerem Konfliktpotenzial, nicht nachzuvollziehen. Die einzig logische Konsequenz kann hier nur eine Bewertung mit „Rot", d.h. hohem Konfliktpotenzial, sein.

Zum Thema Klimaschutz berichtete die RNZ am 22. Mai 2022 unter dem Titel „Wohin fliehen bei Hitze? Stadtkarte für kühle Orte wird erstellt“ von Maßnahmen der Stadt Mannheim im Rahmen ihres Konzepts „Anpassung an den Klimawandel." Ein Hitzeaktionsplan ist in Bearbeitung und soll im Internet veröffentlicht werden, aus dem zu entnehmen ist, „wo Bürgerinnen und Bürger an besonders heißen Tagen Abkühlung im öffentlichen Raum finden können." In Dossenheim wäre der Augustenbühl eben so ein Ort, der auf keinen Fall überbaut werden soll.


Abschließende Beurteilung der Schutzgüter im Umweltgutachten

Bei der abschließenden Beurteilung der verschiedenen Schutzgüter, Boden, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Artenschutz und Mensch, hat das Umweltgutachten folgende Bewertung abgegeben: „Unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ist das Gebiet großenteils als ungeeignet und hochempfindlich gegenüber Bebauung anzusehen.“ 

Abschließende Empfehlung im Umweltgutachten

„Es wird trotz möglicher Minimierung des Eingriffs aus ökologischer Sicht empfohlen, das Gebiet möglichst umfassend aus der Planung zu nehmen und in seiner jetzigen Form zu erhalten.“

Argumente zum Thema: Wohnbau und bezahlbarer Wohnraum

Die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale im DSK-Konzept verzeichnet mit Bauflächen (Baulücken, Nachverdichtung etc.), 66 bislang ungenutzte Flächen mit einer Gesamtgröße von 3,8 ha! Dies ist ein enormes Potenzial für das es kreative, moderne Lösungen bedarf.

Die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale im DSK-Konzept erhebt ausschließlich Bauflächen (Baulücken, Nachverdichtung etc.), keinerlei Leerstände. Letztere werden offenbar nicht als Potenzial betrachtet, was einen erheblichen Mangel darstellt. Zumal durch eine einfache Datenverschneidung von Daten des Einwohnermeldeamtes mit Daten des Liegenschaftskatasters zu Wohngebäuden zeigen sich grob die leerstehenden Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) im Bestand (niemand im Gebäude gemeldet). Die gleiche Datenverschneidung mit der Angabe „jüngster Bewohner über 70 Jahre“ zeigt sofort das Leerstandspotenzial der nächsten 10 bis 20 Jahre bei den EZFH. Dieses ist enorm.

Die Bevölkerungszahl Dossenheims ist zwischen 1970 und 2020 um 46% gewachsen.[i] Dies hat zur Folge, dass bereits jetzt die Grenzen der Infrastruktur bei Kindergärten, Schulen, Seniorenunterkünften etc. erreicht sind. Ein weiteres Wachstum bedürfe daher auch hier zusätzlicher Angebote. In Heidelberg war die Bevölkerungszunahme in diesem Zeitraum mit plus 22%[ii] deutlich geringer trotz der Entstehung eines neuen Stadtteils, der Bahnstadt. Da es sich um ehemaliges Gelände der Bundesbahn handelt, findet kein Flächenfraß statt. In Mannheim ergab sich mit minus 3,4%[iii] im gleichen Zeitraum sogar eine Abnahme. 

Zudem entsteht in Heidelberg gerade auf der Konversionsfläche des Patrick-Henry-Village ein neues Stadtviertel für 10.000 Menschen. 50% der geplanten Wohnungen sollen Mietwohnungen sein und alle Preissegmente einbezogen werden. Das sollte die Regionalplanung in der Metropolregion berücksichtigen, wenn es um die Erstellung des Flächennutzungsplanes geht.


Argumente zum Themenkomplex: Kulturlandschaft

Die zusammenfassende Erklärung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (gemäß §6a Abs. 1 BauGB) formuliert: „Im Rahmen der Gesamtfortschreibung wurden in einem ersten Schritt die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten geprüft. Diese begrenzen in vielen Mitgliedsgemeinden die Siedlungsentwicklung sehr deutlich. Insbesondere entlang der Bergstraße und dem Rhein liegen Außenbereichsflächen, die eine hohe Qualität hinsichtlich Naturschutz und Landschaftsbild aufweisen. Diese kommen deshalb für eine bauliche Inanspruchnahme nicht in Frage."

 

Das bedeutet: Die Kulturlandschaft Bergstraßewie sie im Augustenbühl vorliegt, muss erhalten bleiben. 

Individuelle Argumente

Gerne können Sie diese Textbausteine mit individuellen Beweggründen ergänzen: Diese könnten z.B. der Faktoren der Naherholung, persönliches Engagement in einem Garten oder Formen der Begegnung und Austausches sein. 

Vorstand

Dagmar Schülke (Vorsitzende)

Brigitte Schoell (Stellvertreterin)

Rosalie Bohn de Lorenzo (Stellvertreterin)

Klaus Avanzini (Stellvertreter)

Dr. André Siepe (Schatzmeister) 

Anschrift

Am Rebgarten 24

69221 Dossenheim

 Email: vorstand@augustenbuehl.de

Bankverbindung: 

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